Mit der Saldosteuersatzmethode (SSS) rechnen kleinere Unternehmen vereinfacht mit der ESTV ab: Der Bruttoumsatz wird mit einem branchenspezifischen Satz multipliziert, die Vorsteuer muss nicht einzeln ermittelt werden. Abgerechnet wird «in der Regel halbjährlich».

Zulässig ist die Methode, wenn der steuerbare Jahresumsatz (inklusive Steuer) höchstens 5,024 Millionen Franken und die geschuldete Steuer höchstens CHF 108’000 pro Jahr beträgt.

Für die Fakturierung ist eines entscheidend: Auf der Rechnung steht nie der Saldosteuersatz, sondern immer der gesetzliche Satz – die ESTV schreibt dazu im Beispiel des Architekten: «In den Rechnungen weist der Architekt nicht den SSS, sondern den gesetzlichen Steuersatz von 8,1 % aus.» Ihr Programm muss die beiden Sätze also auseinanderhalten können.

Offizielle Quelle: ESTV – Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze