E-Rechnung in der Schweiz: Was gilt – und was nicht
Schweiz · QR-Rechnung (SIX) / Peppol (B2G)
Zwischen Schweizer Unternehmen gibt es keine E-Rechnungspflicht: kein Gesetz, keine Vernehmlassung, kein angekündigtes Datum. Verbindlich sind zwei andere Dinge – die elektronische Rechnung an die Bundesverwaltung seit dem 1. Januar 2016 und die QR-Rechnung, die am 1. Oktober 2022 die roten und orangen Einzahlungsscheine abgelöst hat. Wer in die EU fakturiert, richtet sich zusätzlich nach dem Recht des Kundenlands. Jede Angabe auf dieser Seite trägt eine offizielle Quelle.
Gut zu wissen: Eine E-Rechnungspflicht zwischen Schweizer Unternehmen gibt es nicht. Wer den Bund beliefert oder in die EU fakturiert, schaut genauer hin – die QR-Rechnung braucht ohnehin jedes Programm.
Gilt für mich eine Pflicht? Jetzt prüfen →Die vier Eckdaten auf einen Blick
Verbindlich seit
1. Januar 2016 – E-Rechnung an die Bundesverwaltung über CHF 5’000 Vertragswert
Zwischen Unternehmen (B2B)
Freiwillig – kein Gesetz, kein Entwurf, keine Vernehmlassung und kein angekündigtes Datum
Übliche Formate
QR-Rechnung (SIX) und eBill im Inland · Peppol, UBL und CII gegenüber dem Bund · swissDIGIN als Branchenempfehlung
Was trotzdem jede Rechnung betrifft
Wer einen Zahlteil mitschickt, verwendet die QR-Rechnung: Rote und orange Einzahlungsscheine werden seit dem 1. Oktober 2022 nicht mehr verarbeitet
Schweiz
In Kraft QR-Rechnung (SIX) / Peppol (B2G)-
01.01.2016
Lieferanten der Bundesverwaltung stellen ab einem Vertragswert von CHF 5’000 elektronisch Rechnung (B2G)
-
01.10.2022
Die QR-Rechnung löst die roten und orangen Einzahlungsscheine ab: Wer einen Zahlteil mitschickt, verwendet seither die QR-Rechnung
Quelle: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/die-estv/estv-mitteilungen/mitteilung-018-i-2022.html · Geprüft am 15.09.2026
Europäische Union
Geplant ViDA — VAT in the Digital Age-
01.07.2030
ViDA (EU-Recht, für die Schweiz nicht verbindlich): digitale Meldepflicht und E-Rechnung für B2B-Umsätze innerhalb der EU
Offizielle Dokumente
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Council Directive (EU) 2025/516 — VAT in the Digital Age (ViDA) ↗
· 2025-03-11
Zentrale ViDA-Richtlinie: strukturierte elektronische Rechnungen als Standard und digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende B2B-Umsätze.
-
Directive 2014/55/EU — e-invoicing in public procurement ↗
· 2014-04-16
B2G-Richtlinie, auf der die Norm EN 16931 beruht, die den nationalen Pflichten zugrunde liegt.
-
European Commission — ViDA overview ↗
· 2025-03-11
Offizieller Zeitplan: inländische Pflichten ab dem 14. April 2025 zulässig; grenzüberschreitendes digitales Meldewesen ab dem 1. Juli 2030; Konvergenz der nationalen Systeme bis 2035.
Letzte Änderungen
- 2025-03-11 Der Rat hat das ViDA-Paket verabschiedet (eine Richtlinie, zwei Verordnungen); veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 25. März 2025. ↗
- 2025-04-14 ViDA ist in Kraft getreten: Mitgliedstaaten dürfen inländische E-Rechnungspflichten nun ohne individuelle EU-Ausnahmegenehmigung einführen. ↗
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/taxation/vat/vat-digital-age-vida_en · Geprüft am 16.07.2026
Wo eine Pflicht besteht – und wo nicht
Auf die Frage «Ist die E-Rechnung in der Schweiz Pflicht?» gibt es zwei Antworten, je nachdem, wem Sie Rechnung stellen. Unten stehen beide nebeneinander, mit der Regelung dahinter.
Verbindlich
- Bundesverwaltung (B2G): Wer den Bund beliefert, stellt seit dem 1. Januar 2016 elektronisch Rechnung, sobald der Vertragswert über CHF 5’000 liegt.
- Zahlteil: Wer seiner Rechnung einen Zahlteil beilegt, verwendet die QR-Rechnung. Die roten und orangen Einzahlungsscheine sind am 1. Oktober 2022 abgelöst worden und werden nicht mehr verarbeitet.
- Rechnungen nach Deutschland: Dort müssen Unternehmen E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025 empfangen können; versenden müssen sie ab dem 1. Januar 2027 über EUR 800’000 Vorjahresumsatz und ab dem 1. Januar 2028 alle übrigen. Massgeblich ist dafür deutsches Recht – und Ihre deutschen Kunden fragen die E-Rechnung zunehmend nach, auch wenn Ihr Unternehmen selbst in der Schweiz sitzt.
- Rechnungen nach Frankreich: Französische Unternehmen müssen ab dem 1. September 2026 E-Rechnungen empfangen können und ab dem 1. September 2027 alle über eine zugelassene Plattform versenden. Klären Sie mit dem Kunden, welchen Weg er erwartet.
Nicht verbindlich
- Zwischen Schweizer Unternehmen (B2B) gibt es keine E-Rechnungspflicht – und auch keine angekündigte. Ein PDF per E-Mail bleibt zulässig, solange Ihr Kunde nichts anderes verlangt.
- ViDA verpflichtet die Schweiz nicht. Das EU-Paket «VAT in the Digital Age» gilt ab dem 1. Juli 2030 für Umsätze innerhalb der EU; die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied. Seiten, die etwas anderes schreiben, verwechseln EU-Recht mit Schweizer Recht.
Eine Präzisierung, die oft untergeht: Die QR-Rechnung regelt den Zahlteil, nicht die Rechnung. Es gibt keine Vorschrift, dass jede Rechnung einen Zahlteil enthalten muss – wer aber einen mitschickt, verwendet die QR-Rechnung, weil die alten Einzahlungsscheine nicht mehr verarbeitet werden.
Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (estv.admin.ch) ↗ · Rechtslage geprüft am 15.09.2026
Was Sie jetzt konkret tun: drei Schritte
Prüfen, ob Sie überhaupt betroffen sind
Ein paar Fragen zu Ihrem Unternehmen, und Sie sehen, welche Pflichten für Sie gelten. In der Schweiz sind das meistens keine – und genau das sagt der Check dann auch.
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Zur Kaufberatung →Preise und alle Funktionen vergleichen
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Zum vollständigen Vergleich →So vergleichen wir: die Methodik
Vertiefung im Ratgeber: Ab wann sind Sie mehrwertsteuerpflichtig? · Rechnung korrigieren: warum eine falsche MWST teuer wird · Rechnungen aufbewahren: zehn Jahre – und 20 bei Liegenschaften · Zahlungsfrist, Verzug und Mahnung: was Sie verlangen dürfen
Häufige Fragen
›Ist die E-Rechnung in der Schweiz Pflicht?
Zwischen Unternehmen (B2B) nicht. Es gibt weder ein Gesetz noch einen Entwurf noch eine Vernehmlassung, und auch kein angekündigtes Datum (Stand: 15.09.2026). Verpflichtet sind Sie nur gegenüber der Bundesverwaltung: Dort gilt die E-Rechnung seit dem 1. Januar 2016, sobald der Vertragswert über CHF 5’000 liegt.
›Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?
Im Schweizer Alltag genügt sie – eine Pflicht zum strukturierten Format gibt es im B2B nicht. Gemeint ist mit «E-Rechnung» aber ein maschinenlesbarer Datensatz, etwa über eBill oder Peppol BIS. Ein PDF enthält nur ein Abbild, keine Strukturdaten; daran ändert auch ein QR-Code nichts.
›Muss jede Rechnung eine QR-Rechnung sein?
Nein. Die QR-Rechnung regelt den Zahlteil, nicht die Rechnung: Wer keinen Zahlteil mitschickt, braucht auch keinen QR-Code. Wer einen mitschickt, verwendet die QR-Rechnung – die roten und orangen Einzahlungsscheine sind am 1. Oktober 2022 abgelöst worden und werden nicht mehr verarbeitet.
›Was ist der Unterschied zwischen QR-Rechnung und eBill?
Die QR-Rechnung ist der Zahlteil auf Ihrer Rechnung; Ihr Kunde scannt ihn im E-Banking. eBill ist ein Netzwerk: Die Rechnung erscheint direkt im E-Banking Ihres Kunden, ohne Papier und ohne Scan. Ein Programm kann das eine beherrschen und das andere nicht – deshalb stehen beide als eigene Zeile im Vergleich.
›Verpflichtet ViDA die Schweiz zur E-Rechnung?
Nein. ViDA ist EU-Recht und gilt ab dem 1. Juli 2030 für Umsätze innerhalb der EU. Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied, und eine Übernahme dieses Dossiers ist nicht vorgesehen. Mehrere Anbieterseiten behaupten das Gegenteil; das ist eine Verwechslung von EU-Recht mit Schweizer Recht.
›Ich fakturiere nach Deutschland – was gilt dann?
Dort gilt deutsches Recht: Deutsche Unternehmen müssen E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025 empfangen können; versenden müssen sie ab dem 1. Januar 2027 über EUR 800’000 Vorjahresumsatz und ab dem 1. Januar 2028 alle übrigen. Ob Ihr eigenes Unternehmen unter diese Pflicht fällt, hängt davon ab, ob es in Deutschland als inländischer Unternehmer gilt – unabhängig davon verlangen deutsche Kunden die E-Rechnung immer häufiger.
›Wie stelle ich dem Bund elektronisch Rechnung?
Über das Rechnungsportal des Bundes oder über das Peppol-Netzwerk, in einem strukturierten Format. Als Branchenempfehlung besteht daneben swissDIGIN; verbreitet sind UBL und CII. Welche Programme das ohne Umweg können, zeigt der Vergleich mit Quelle und Prüfdatum.
›Lohnt sich die E-Rechnung ohne Pflicht überhaupt?
Oft ja, aber aus einem anderen Grund als in der EU: eBill erreicht Ihre Kunden direkt im E-Banking, und wer in die EU liefert, braucht früher oder später ein strukturiertes Format. Ein Zwang dazu besteht in der Schweiz nicht – es ist eine Rechnung, die Sie selbst aufmachen.
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