Die Mehrwertsteuer (MWST) kennt in der Schweiz seit dem 1. Januar 2024 drei Sätze: den Normalsatz von 8,1 %, den reduzierten Satz von 2,6 % (unter anderem Lebensmittel, Medikamente, Druckerzeugnisse) und den Sondersatz von 3,8 % auf Beherbergungsleistungen.
Von der Steuerpflicht befreit ist, wer innerhalb eines Jahres weniger als CHF 100’000 Umsatz aus nicht ausgenommenen Leistungen erzielt (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG). Was eine Rechnung enthalten muss, steht in Art. 26 MWSTG. Die Schweizer MWST ist nicht die deutsche Umsatzsteuer: andere Sätze, andere Nummern, eigenes Gesetz.
Offizielle Quellen: ESTV – Mehrwertsteuersätze · MWSTG, SR 641.20