«Der Bundesrat hat auf 1. Januar 2016 die Vorgabe eingeführt, dass Lieferanten der Bundesverwaltung Rechnungen elektronisch einzureichen haben, sofern der Vertragswert 5’000 Franken übersteigt.» Kleinbeschaffungen unterhalb dieses Werts sind von der Pflicht ausgenommen.
Beachten Sie, was «elektronisch» hier heisst: Rechnungen können «entweder als PDF per E-Mail oder als strukturierter Datensatz über einen Service-Provider» eingereicht werden. Die B2G-Pflicht verlangt also nicht zwingend ein strukturiertes Format – anders als in Deutschland oder Österreich. Sie gilt für die Bundesverwaltung; Kantone und Gemeinden regeln ihre Rechnungsstellung selbst.
Offizielle Quellen: Bundeskanzlei – E-Rechnung · e-rechnung.admin.ch