Zwischen Schweizer Unternehmen gibt es keine E-Rechnungspflicht. Es gibt dazu weder ein Gesetz noch einen Entwurf noch eine Vernehmlassung und auch kein angekündigtes Datum (Stand: 15. September 2026). Verbindlich sind zwei ganz andere Dinge: die elektronische Rechnung an die Bundesverwaltung und der Zahlteil auf Ihrer Rechnung.
Was verbindlich ist
1. E-Rechnung an den Bund, seit dem 1. Januar 2016. Die Formulierung des Bundes ist eindeutig:
«Der Bundesrat hat auf 1. Januar 2016 die Vorgabe eingeführt, dass Lieferanten der Bundesverwaltung Rechnungen elektronisch einzureichen haben, sofern der Vertragswert 5’000 Franken übersteigt.»
Kleinbeschaffungen unterhalb dieses Werts sind ausgenommen. Beachten Sie, was «elektronisch» hier heisst: Eingereicht wird entweder als PDF per E-Mail oder als strukturierter Datensatz über einen Service-Provider. Der Bund verlangt also – anders als Deutschland oder Österreich – kein strukturiertes Format. Und die Pflicht betrifft die Bundesverwaltung; Kantone und Gemeinden regeln ihre Rechnungsstellung selbst.
2. Die QR-Rechnung, seit dem 1. Oktober 2022. An diesem Tag hat die QR-Rechnung die roten und orangen Einzahlungsscheine endgültig abgelöst; die alten Scheine werden nicht mehr verarbeitet. Wer seiner Rechnung einen Zahlteil beilegt, verwendet deshalb die QR-Rechnung.
Hier lohnt sich eine Präzisierung, die oft untergeht: Die QR-Rechnung regelt den Zahlteil, nicht die Rechnung. Es gibt keine Vorschrift, dass jede Rechnung einen Zahlteil enthalten muss. Wer einen mitschickt, kommt an der QR-Rechnung aber nicht vorbei.
3. Der Inhalt der Rechnung, nach Art. 26 MWSTG. Wer MWST-pflichtig ist, stellt auf Verlangen eine Rechnung aus, die Leistungserbringer, Leistungsempfänger und Art der Leistung eindeutig identifiziert – mit UID, Steuersatz und Steuerbetrag. Was genau, steht in unserem Ratgeber Was auf einer Schweizer Rechnung stehen muss.
Was nicht stimmt: «ViDA macht die E-Rechnung auch in der Schweiz zur Pflicht»
Diese Behauptung zirkuliert in Fachbeiträgen und auf Anbieterseiten, und sie ist falsch. ViDA (VAT in the Digital Age) ist EU-Recht. Das Paket macht strukturierte E-Rechnungen und digitale Meldungen ab dem 1. Juli 2030 für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze verpflichtend – innerhalb der EU. Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied, und eine bilaterale Übernahme dieses Dossiers gibt es nicht.
Was ViDA für Sie trotzdem bedeutet: Ihre Kundinnen und Kunden in der EU werden strukturierte Rechnungen verlangen, weil sie selbst gebunden sind. Das ist ein Grund, sich mit dem Thema zu befassen – aber eben eine Anforderung des Kundenlands und keine Schweizer Pflicht.
Was Sie unabhängig davon brauchen
- Die QR-Rechnung im Programm selbst, nicht über ein kostenpflichtiges Zusatzmodul von Dritten. Ohne sie können Sie keinen Zahlteil mitschicken.
- Ein strukturiertes Format, wenn Sie in die EU liefern. Für Deutschland gilt das besonders – warum Sie dort nicht selbst verpflichtet sind und der Druck trotzdem kommt, steht im Ratgeber Rechnungen nach Deutschland stellen.
- eBill, wenn Sie viele Privat- oder Stammkunden haben. Freiwillig, aber der kürzeste Weg ins E-Banking Ihrer Kundschaft.
Welches Programm was kann, zeigt unser Vergleich – alphabetisch, ohne Ranking, mit Quelle und Prüfdatum je Angabe. Wie wir prüfen, steht in der Methodik.
Offizielle Quellen
- Bundeskanzlei – E-Rechnung, mit der Wertgrenze von 5’000 Franken: bk.admin.ch
- Eidgenössische Finanzverwaltung – E-Rechnung an den Bund, Einreichungswege: e-rechnung.admin.ch
- SIX – QR-Rechnung, Ablösung der Einzahlungsscheine am 1. Oktober 2022: six-group.com
- Art. 26 MWSTG (SR 641.20): fedlex.admin.ch
- EU-Richtlinie 2025/516 (ViDA) – geltend für die EU, nicht für die Schweiz: EUR-Lex
Alle Daten und Beträge in diesem Artikel wurden am 15. September 2026 an den oben verlinkten Quellen geprüft.
Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Pflichten immer an den offiziellen Quellen – Regelungen können sich ändern.